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Autor Thema: In Thailand leben und arbeiten  (Gelesen 23741 mal)

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Jock

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Re: In Thailand leben und arbeiten
« Antwort #105 am: Mai 02, 2025, 13:35:35 »

Heute bin ich in Pattaya an einem Gebaeude vorbeigefahren,
wo ein Schild angebracht ist,das lautet "The New Church".

Donnerwetter,dachte ich,kaum ist der Papst begraben,greifen
schon die Reformen.

Ich stelle mir vor,es handelt sich um einen "One Stop-Service".

Mit einem "Drive -through",kann man kirchliche Erfordernisse
bequem erledigen.

Taufe,Firmung,Heirat,letzte Oelung,Einsegnung und Requiem.

Nur fuer die Absolution bei der Beichte,braucht es ein bisschen
Zeit.So einen Tag,wahrscheinlich.

Allerdings laesst sich die Wartezeit verkuerzen,wenn man einen
Expresszuschlag zahlt.

Und da sagt man,die Kirche ist rueckstaendig.

Jock



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Jock

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Re: In Thailand leben und arbeiten
« Antwort #106 am: Mai 27, 2025, 22:39:08 »

Nui hat kein Geld  (Zwischenbericht zum Nachlass von Charly)

Charly hatte bei der Scheidung von seiner ersten Frau,stuermische
Zeiten erlebt.

Mit Muehe und Not konnte er gerade seine Unterhosen retten.

Daher war er in der zweiten Ehe bei finanziellen Dingen uebervor-
sichtig.

Und nun stirbt Charly unerwartet ueberraschend.

Seine Frau war nur in etwa informiert,wieviel Pension er erhielt,
wieviel Guthaben auf der oesterreichischen Bank lagert und seine
Bankdispostionen erledigte er mittels Internetbanking.

Obwohl er Nui ein Auto kaufte (600.000 THB) und das Deposit
fuer die Immigration (800.000 THB)betrug,sollte sein Guthaben
in Oesterreich einen mittleren 5 -stelligen Betrag erreichen.

Wie kommt Nui an das Geld,als Alleinerbin heran ?

Klar ist,dass ein Verlassenschaftserfahren in Oesterreich abge-
fuehrt werden muss,damit sie fuer die Bank einen Nachweis hat,
sie ist die Erbin und kann ueber die Guthaben verfuegen.

(Fuer Personen,die nicht in Oesterreich leben,wird nicht automat-
isch ein Verfahren eroeffnet,sondern man muss es beantragen)

Da Nui nicht in Oesterreich lebt,muss sie einen Anwalt beauftragen,
damit er,mit ihrer Vollmacht,das Brieflein an das Gericht sendet.

Einen Anwalt haben wir bald gefunden und er wuerde auch gerne
taetig werden.

Und jetzt wird es kompliziert.

Er braucht Dokumente wie Heiratsurkunde,Sterberurkunde und
den Nachweis,dass Nui,Nui ist.

Aber weil Thailand nicht dem Abkommen ueber die Apostillion bei-
getreten ist,muss jedes thaistaatliches Dokument,uebersetzt,
vom thailaendischen Aussenministerium beglaubigt und von der
oesterreichischen Botschaft ueberbeglaubigt werden.

Erst wenn der Anwalt diese Dokumente in Haenden hat,wird er
Nui eine Vollmacht zusenden,die sie zu unterschreiben hat.

Die Unterschrift muss vor Zeugen erfolgen und ebenfalls 2 x be-
glaubigt werden.

Erst dann wir er einen Schriftsatz erstellen,der folgenden Wort-
laut hat:

"Namens meiner Klientin,ersuche ich um Eroeffnung eines Nach-
lassverfahrens nach dem Tod von Charly."

Dafuer will er einen Vorschuss von 3.000 Euro.

Mehr hat er nicht zu tun,denn das Gericht beauftragt einen Notar,
der das Verfahren durchfuehrt und der ueber seine Taetigkeit
eine Honorarrechnung stellt.Daneben fallen noch Gerichtsge-
buehren an,die bei 77 Euro beginnen.

Jetzt ist die spannende Frage,wieviel Geld hat Charly bei der Bank.

Eine Auskuft wird mit Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht er-
teilt.Eine Moeglichkeit das herauszufinden waere,wenn das Konto
nicht gesperrt ist,ueber das Internetbanking.

Doch Nui weiss keinen Zugangscode und kennt sich mit Computer
nicht aus.

Sie konnte jedoch 200.000 von den 800.000 Deposit,mittels Karte
abheben.Denn sie benoetigte das Geld fuer die Kosten fuer
Verbrennung,Autopsie,Ueberfuehrung,sowie anstehende Zahl-
ungen (Autoversicherung etc.)

Als sie wieder davon Geld abheben wollte,vertippte sie sich 3 x
und die Karte wurde eingezogen und bekommt sie auch nicht,
weil sie nicht Inhaber oder Verfuegungsberechtigte  vom Konto
ist.

Wenigsten hat die Pensionsversicherung keine Probleme gemacht
und sie wird naechsten Monat Hinterbliebenenpension  und
die Nachzahlung fuer 3 Monate bekommen.

Warum schreibe ich das ?

Ich kenne es aus eigenem Umfeld,dass Gespraeche um den Tod
nicht gerne gefuehrt werden.

Wenn aber Gevater Tod ploetzlich vor der Tuer steht,ist es zu spaet
Vorsorge getroffen zu haben.

Man sollte seine Frau doch mit wesentlichen Dingen vertraut
machen,um Problemen und Zeitverzoegerungen moeglichs hint-
anzuhalten.

Also Bankkonten so einrichten,dass Beide Verfuegungen durch-
fuehren koennen oder eben ein Testament erstellen.
Oder bereits den Antrag fuer Pension ausfuellen,so dass  nur
mehr das Sterbedatum eingesetzt werden muss.

Jock













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Jock

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Re: In Thailand leben und arbeiten
« Antwort #107 am: Juni 07, 2025, 16:51:02 »

Der Maerchenprinz

Farangmaenner sind der Traum einiger thailaendischen Damen,denn
die sind unermesslich reich und das Leben mit ihnen ein Traum,
weit entfernt von Existenzaengsten.

Einige dieser Damen wohnen mit ihren Partner hier im Apartment-
haus.

Aber der Schein truegt und endet mit einem boesen Erwachen,bzw.
unueberwindlichen Schwierigkeiten.

Mr.Miller aus England war schon laengere Zeit krank.Woechent-
lichg musste er zur Dialyse,musste Medikamente einnehmen und
kam nicht mehr viel aus seinem Apartment heraus.

Vor zwei Monaten starb er und hinterliess testamentarisch sein Haus
in der englischen Pampa seiner Witwe.

Da das Paar nicht lange genug verheiratet war,bekommt sie auch
keine fortwaehrende Pension.Ob sie eine "Abschlagszahlung" be-
kommt,weiss ich nicht.

Da sie nicht in England leben will,moechte sie das Haus verkaufen.

Nur wie geht sie das an ? Sie kennnt niemanden in England und von
den Gesetzen und Buerokratie hat sie keine Ahnung.

Ein thailaendischer Anwalt soll helfen.Doch der forderte,ohne sich
den Fall ueberhaupt anzusehen,zunaechst einen Kostenvorschuss
von 50.000 THB.,um dann mitzuteilen,dass er kein Berufsaus-
uebungsrecht in England hat und er einen englischen Anwalt be-
auftragen werden muss,der einen Verkauf unter Dach und Fach
bringen kann.

Um das in die Wege zu leiten,waechst der noetige Papierkram,
durch Beschaffung der notwendigen Dokumente ( Vollmacht,Apost-
ille,Uebersetzungen u.s.w.) um 10 cm in die Hoehe.

Sichergestellt ist aber nicht,dass sie einen fairen Verkaufserloes
erzielt bzw.auch bekommt.

Sind die Wertangaben,die der Verstorbene genannt hat,realistisch ?
Wieviel kostet ein unabhaengiges Schaetzgutachten in Albion ?
Melden sich uneheliche oder eheliche Kinder aus erster Ehe,die
das Testament beeinspruchen ?

Erfuellt das Testament ueberhaupt die Erfordernisse,die es Bedarf,
um rechtsgueltig anerkannt zu werden ?

Die Gefahr,dass sie demnaechst einen Job bei 7/11 annehmen wird
muessen,ist nicht vom Tisch.

Mehr Moeglichkeiten bleiben ihr nicht.

Jock




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