Jetzt geht es der wasserstoffblondierten von der Leyen an den
Kragen,feixen die Gegner der EU.
Vielleicht zu frueh gefreut.
Das Erkenntnis des Erstgerichts geht dahin,dass die Kommission
verpflichtet ist,amtliche Kommunikation,auch SMS zu dokumenti-
eren und,bei Nachfrage,zu veroeffentlichen.
Also sind auch SMS,im Gegensatz zu frueher,hochgestuft worden.
Darueber ist noch nicht endgueltig entschieden,weil wahrschein-
lich die Kommission dagegen berufen wird.
Befindet das Letztgericht,dass das Erkenntnis des Erstgerichts
Bestand hat,heisst es noch lange nicht,dass der Inhalt der SMS,
die Frau von der Leyen mit dem CEO von Pfizer ausgetauscht
hat,auch ans Tageslicht kommen werden.
Die Kommission behauptete immer schon,dass diese Nachrichten
geloescht worden sind und daher nicht mehr zur Veroeffentlich-
ung zur Verfuegung stehen.
Ja,und was nicht mehr existiert oder sich rekonstruieren laesst,
kann auch nicht bekannt gegeben werden.
Daran wird sich auch das Gericht die Zaehne ausbeissen.
Die Zeitung mit der neugierigen Nase,haette besser getan,irgend-
wie den CEO von Pfizer dazuzubringen,den Inhalt der SMS zu
veroeffentlichen.
Aber der haette sich auf das Betriebsgeheimnis berufen und auch
wegen der Kunden abgelehnt.Zumal ja grundsaechlich kein Ver-
fahren gegen die Beschaffung des Impfstoffs laeuft.
Jock